Allgemeine Geschäftsbedingungen Frensdorff Verleih (Benedikt Frensdorff) Vermietung
- Mietpreis, Vorauszahlung, Kaution:
- Die Miete wird immer nach Stunden-/ Tages-/ Wochen-/ Wochenend-/ und Monatsmietpreisen berechnet, wobei der Tagesmietpreis 8 Betriebsstunden der Mietsache umfasst. Nutzt der Mieter die Mietsache über die im Tagesmietpreis kalkulierten 8 Betriebsstunden hinaus, so wird diese Übernutzung dem Mieter zusätzlich berechnet.
- Der Berechnung der Miete liegt eine Arbeitszeit bis zu 8 Stunden täglich zugrunde. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden, besonders aggressive Umweltbedingungen und erschwerte Einsätze sind Benedikt Frensdorff in Textform anzuzeigen; sie werden zusätzlich berechnet.
- Falls nichts Abweichendes angegeben ist, verstehen sich alle Preise jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Benedikt Frensdorff ist berechtigt, vom Mieter jederzeit eine angemessene Vorauszahlung auf den Mietpreis zu verlangen.
- Benedikt Frensdorff ist berechtigt, eine Mietkaution zu verlangen.
- Pflichten des Mieters, Sicherstellung:
- Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, ihn ordnungsgemäß zu behandeln und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen, notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch Benedikt Frensdorff ausführen zu lassen.
- Benedikt Frensdorff ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, Benedikt Frensdorff die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern.
- Benedikt Frensdorff ist berechtigt, den Mietgegenstand bei Zahlungsverzug des Mieters und/oder Verletzung wesentlicher mietvertraglicher Pflichten seitens Mieters sicherzustellen.
- Überlassung an Dritte, Sicherung des Mietgegenstandes
- Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
- Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
- Standortwechsel: Ein Wechsel des vereinbarten Standortes für den Mietgegenstand ist nur mit vorher eingeholter Zustimmung von Benedikt Frensdorff genehmigt.
- Aufrechnung, Zurückbehaltung:Der Mieter kann gegen Forderungen Benedikt Frensdorff aus dem Mietvertrag wegen eigener Forderungen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn diese Forderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Versicherung
- Benedikt Frensdorff schließt für die Mietsache eine Versicherung gegen Maschinenbruch, Elementarschäden und Diebstahl nach den Allgemeinen Bedingungen für Maschinen- und Kaskoversicherung (ABMG in der gemäß dem Versicherungsvertrag geltenden Fassung) für fahrbare und transportable Geräte ab. Verschleiß und Schäden an der Bereifung sind nicht versichert. Das Haftpflichtrisiko des Mieters hat dieser selbst zu versichern.
- Im Schadenfall hat der Mieter einen Eigenanteil / eine Selbstbeteiligung. Der Eigenanteil des Mieters beträgt im Schadensfall abhängig vom Neuwert der Maschine ( je Schaden und je Gerät u.a.)
- Gruppe A…..Neuwert bis unter 2000 €…………………………………………………750,00 €
- Gruppe B…..Neuwert von 2.000 € bis unter 5.000 €…………………………………950,00 €
- Gruppe C…..Neuwert von 5.000 € bis unter 10.000 €…………………………….1.250,00 €
- Gruppe D…..Neuwert von 10.000 € bis unter 25.000 €……………………………1.850,00 €
- Eine etwaige Schadensersatzhaftung des Mieters ist bei durch ihn fahrlässig allein verursachte oder mitverursachte Schäden auf den vorgenannten Eigenanteil begrenzt, soweit es sich um versicherte Gefahren und Schäden im Sinne der AMBG handelt. Für vorsätzlich oder grob fahrlässige verursachte Schäden an der Mietsache haftet der Mieter dagegen unbegrenzt.
- Abbrucheinsatz: Bei Maschinen welche im Abbruch eingesetzt werden, verdoppelt sich die Höhe in vorstehend Ziffer 6.b. genannten Selbstbehalte. Abbrucharbeiten sind alle Arbeiten unter Verwendung von Abbruchscheren, Pulverisieren, Hydraulikhämmern, Sortiergreifer und Backenbrecherlöffel. Ebenfalls bei Geräten die mit Standardausrüstung/ Löffel oder Greifer auf Abbruchbaustellen eingesetzt werden.
- Diebstahl: Diebstahl oder Beschädigung müssen unverzüglich der Polizei und der Vermieterin gemeldet werden. (Es handelt sich um einen Auszug aus den Allgemeinen Mietbedingungen)
- GPS-Ortung:
- Der Mieter bestätigt, dass er von dem Vermieter informiert wurde, dass in Mietmaschinen ein GPSOrtungssystem eingebaut sein kann, welches von dem Vermieter aktiviert wird, um Daten an diesen zu übermitteln.
- Die Übermittlung der Daten dient der Erfassung von Maschinenbetriebszuständen und der technischen Fernüberwachung, sowie der Aufklärung eventueller Diebstähle. Hierzu können Standort, Datum, Einsatzzeiten und sonstige maschinentechnische Informationen erfasst werden.
- Der Mieter erteilt mit der Unterzeichnung der Mietvereinbarung seine Zustimmung zur Erhebung der Daten durch das GPS-Ortungssystem sowie deren Übermittlung an Benedikt Frensdorff.
- Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert der Mieter, dass er seine eigenen, den Datenschutzbestimmungen entsprechenden Maßnahmen und Richtlinien gegenüber seinen Mitarbeitern/Bedienern ergreifen soll.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
- Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des internationalen Privatrechts (IPR) wird ausgeschlossen.
- Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz Benedikt Frensdorff.
- Der Gerichtstand ist Hamburg
Stand 06/2024